25.07.2026

Infos

Allgemeine Regelungen
  • Film- und Tonaufnahmen für den privaten Gebrauch mit dem Smartphone sind gestattet. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind dabei jederzeit zu wahren. Das Herstellen von Film- oder Tonaufnahmen zum Zwecke jeglicher Art der Veröffentlichung, egal ob online oder offline, ohne Genehmigung des Veranstalters ist verboten.
  • Der Veranstalter ist berechtigt, Film-, Ton- und Videoaufnahmen der Besucher ohne Vergütung für die abgebildeten Personen herzustellen. Diese können zur Berichterstattung in allen Medien genutzt werden.
  • Das Mitbringen von Tieren ist grundsätzlich untersagt, mit Ausnahme von Assistenz- oder Blindenführhunden.
  • Auf das Festivalgelände dürfen keine Getränkeflaschen, Tetrapaks, Getränkedosen oder Trinkflaschen mitgebracht werden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Rücksäcke und Taschen dementsprechend zu durchsuchen.
  • Das Mitbringen von Waffen, Reizgas, Drogen und Feuerwerkskörpern ist verboten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Rücksäcke und Taschen dementsprechend zu durchsuchen.
  • Beim Einlass findet unter Umständen eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst behält sich vor, Leibesvisitationen vorzunehmen.
  • Der Veranstalter behält sich das Recht vor, gegen Rückerstattung des Eintrittspreises, den Einlass aus wichtigem Grund zu verwehren.
  • Auf dem Holtrup Open Air herrscht eine besondere Lautstärke von der unter Umständen eine Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere Hörschäden ausgehen kann. Die Besucher der Veranstaltung müssen hierfür selber Vorkehrungen treffen.

Die Adresse des Open Air lautet: Holtrup, 27333 Schweringen. Bitte folgt der Beschilderung und achtet auf aktuelle Informationen zur Anreise auf unseren Kanälen.

Camping ist möglich – mit einem gültigen Festivalticket! Es gibt genug Platz für Zelte, Wohnwagen und Womos, allerdings alle ohne Stromanschluss. Bitte beachtet die Unterteilungen (Zeltplatz/Stellplatz). Ihr könnt am Samstag ab 8 Uhr anreisen und solltet Sonntag bis 13 Uhr wieder abgereist sein. Bitte verzichtet darauf, die Weide zu verschmutzen (Plastikkonfetti, Scherben, Dosenverschlüsse, Speisereste, Kot, Metallteile, jegliche Giftstoffe, Motoröl, … da ihr auf einer Pferdeweide campiert…kapiert?!). Es werden ausreichend Müllbehälter angeboten, ebenso ist eine Wasserstelle (kein Trinkwasser) vorhanden. Die Mitnahme von Stromgeneratoren sowie die störende Nutzung von Soundsystemen (insbesondere nachts) sind untersagt. Offenes Feuer und die Nutzung von Grills sind ebenfalls nicht erlaubt. Bei besonderen Wünschen- nehmt bitte Kontakt mit uns auf!

Achtung! Auf dem Gelände ist nur Barzahlung möglich.

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person am Open Air teilnehmen. Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren müssen die Veranstaltung um 24:00 Uhr verlassen- außer sie sind mit einer volljährigen Begleitperson unterwegs, auf die die Eltern die Erziehungsberechtigung übertragen haben. Hierfür ist das hinterlegte Formular auszufüllen und mitzubringen. Jugendliche, die sich nicht an die Regelungen halten, müssen das Open Air leider vorzeitig verlassen, dabei werden keine Eintrittsgelder erstattet. Zum Formular

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🍔 Versorgung
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Erwerb von Eintrittskarten sowie für den Besuch des Holtrup Open Air Festivals (nachfolgend „Veranstaltung“) des Kulturvereins Holtrup.

Diese AGB gelten für den Erwerb von Eintrittskarten sowie für den Aufenthalt auf dem Festival-, Camping- und Parkplatzgelände.

Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte bzw. dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erkennt der Besucher diese AGB als verbindlich an.

  1. Eintrittskarten & Zutritt

Der Zutritt ist nur mit gültiger Eintrittskarte gestattet.

Beim Einlass wird die Eintrittskarte gegen ein Festivalbändchen getauscht. Nach dem Umtausch verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.

Das Bändchen ist während des gesamten Aufenthalts sichtbar und unversehrt zu tragen. Manipulierte oder beschädigte Bändchen verlieren ihre Gültigkeit, es werden keine Eintrittsgelder erstattet.

Bei Verlust besteht kein Anspruch auf Ersatz.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Einlass aus wichtigem Grund (z. B. Überfüllung, Sicherheitsrisiken, Hausverbote) zu verweigern.

Gefälschte oder manipulierte Tickets berechtigen nicht zum Zutritt.

  1. Jugendschutz

Die Veranstaltung unterliegt den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG):

Der Zutritt für Jugendliche unter 16 Jahren ist nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person gestattet.

Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren dürfen sich ohne Begleitung bis 24:00 Uhr auf dem Festivalgelände aufhalten.

Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren dürfen sich nach 24:00 Uhr auf dem Gelände aufhalten, sofern sie eine schriftliche Übertragung der Erziehungsberechtigung vorlegen können. Das zu verwendende Formular muss auf der Website des Veranstalters heruntergeladen werden. Zum Formular

Der Verkauf und Konsum von Alkohol und Tabakwaren erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

Das Sicherheitspersonal ist berechtigt, Ausweiskontrollen durchzuführen.

Bei Verstößen gegen das JuSchG kann der sofortige Verweis vom Gelände erfolgen, Eintrittsgelder werden in diesem Fall nicht erstattet.

  1. Hausrecht & Sicherheitsbestimmungen

Das Hausrecht obliegt dem Veranstalter und seinen beauftragten Sicherheitskräften.

Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten.

Verboten sind insbesondere: Waffen, Pyrotechnik, Spraydosen, Drogen, gefährliche Gegenstände, Laserpointer, Selfiesticks, Drohnen, Einweggrills und Tiere.

Der Veranstalter ist berechtigt, Personen bei Verstößen gegen die Sicherheitsbestimmungen sowie bei erheblicher Störung der Veranstaltung des Geländes zu verweisen, Eintrittsgelder werden nicht erstattet.

Eine Taschen- und Personenkontrolle beim Einlass ist zulässig.

  1. Haftung

Der Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände erfolgt auf eigene Gefahr.

Für Schäden, Verluste oder Verletzungen haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

Für verlorene oder gestohlene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

  1. Absage vor Veranstaltungsbeginn

Wird das Festival abgesagt, wird der Ticketnennwert erstattet. Eine Erstattung von Vorverkaufs- oder Systemgebühren erfolgt nur, soweit diese beim Veranstalter verblieben sind.

Bei Verlegung behalten Tickets ihre Gültigkeit. Kann der/die Besucher:in den Ersatztermin nicht wahrnehmen, ist innerhalb von 8 Wochen nach Bekanntgabe eine Rückerstattung des Nennwerts möglich.

Bei witterungsbedingtem oder behördlich angeordnetem Abbruch nach Veranstaltungsbeginn besteht kein Anspruch auf vollständige oder anteilige Erstattung, sofern den Veranstalter kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten trifft.

  1. Programmänderungen

Der Veranstalter behält sich Änderungen im Line-Up, im Ablauf oder bei einzelnen Künstlern vor.

Solche Änderungen berechtigen nicht zur Rückgabe oder Minderung des Ticketpreises, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung erhalten bleibt.

  1. Bild- und Tonaufnahmen

Auf dem Veranstaltungsgelände können Foto-, Ton- und Videoaufnahmen durch den Veranstalter oder beauftragte Dritte erfolgen.

Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. F DSGVO (berechtigtes Interesse an Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit).

Mit Betreten des Geländes erklärt sich der Besucher einverstanden, dass diese Aufnahmen für Presse-, Marketing- und Dokumentationszwecke in allen Medien verwendet werden dürfen.

Eigene Aufnahmen durch Besucher sind nur für private Zwecke gestattet, ausgeschlossen sind Drohnen, professionelle Kameras mit Wechselobjektiven sowie Ton- und Videoaufzeichnungen zu kommerziellen Zwecken.

Gewerbliche Aufnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung.

  1. Umwelt & Lärmschutz

Besucher werden gebeten, Abfälle in den vorgesehenen Behältern zu entsorgen.

Es ist untersagt, Müll zu entsorgen, der nicht ausschließlich durch den Konsum von Getränken und Lebensmitteln während des Festivalbesuchs entsteht, insbesondere Sperrmüll und anderer Sondermüll.

Das Mitbringen und Benutzen eigener Soundsysteme oder Generatoren ist untersagt.

Das Tragen von Gehörschutz wird empfohlen, insbesondere in unmittelbarer Nähe der Bühnen.

Das Campinggelände befindet sich in der Nähe des Veranstaltungsbereichs. Es ist mit Lärmbeeinträchtigungen zu rechnen, eventuelle Vorkehrungen dagegen sind von den  Besuchern selbstständig zu treffen.

  1. Camping und Parkregelungen

Camping und Parken erfolgen auf eigene Gefahr, es besteht kein Versicherungsschutz des Veranstalters.

Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Camping- oder Parkplatz.

Offenes Feuer, Aggregate, Gasflaschen sowie gefährliche Aufbauten sind untersagt.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verlust oder Diebstahl von Gegenständen, es sei denn, es liegt vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vor.

Weitere Regelunge zu Camping sind der Rubrik „Camping“ auf der Website des Veranstalters zu entnehmen. 

  1. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der Datenschutzerklärung des Veranstalters.

Daten werden nur zur Durchführung der Veranstaltung, Ticketabwicklung und Sicherheitszwecken verwendet.

  1. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.

  1. Anwendbares Recht & Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Veranstalters.

Stand: 01.03.2026

Veranstalter: Kulturverein Holtrup